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   OLG Brandenburg, 05.09.2002 - 9 UF 108/02   

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https://dejure.org/2002,8512
OLG Brandenburg, 05.09.2002 - 9 UF 108/02 (https://dejure.org/2002,8512)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05.09.2002 - 9 UF 108/02 (https://dejure.org/2002,8512)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05. September 2002 - 9 UF 108/02 (https://dejure.org/2002,8512)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einbenennung minderjähriger Kinder hinsichtlich des Ehenamens der wiederverheirateten Mutter; Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Vaters; Dringendes Erfordernis der Einbenennung für das Kindeswohl; Auslegung einer Rechtsbeschwerde als befristete ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 517; ; ZPO § 621 e; ; ZPO § 621 e Abs. 3 Satz 2; ; BGB § 1618 Satz 1; ; BGB § 1618 Satz 3; ; BGB § 1618 Satz 4; ; BGB § 1618 Satz 5; ; BGB § 1618 Satz 6; ; BGB § 1684 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1618 S. 1, 3
    Voraussetzungen für die Ersetzung der Zustimmung zur Einbenennung eines Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 631 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.09.1999 - XII ZB 139/99

    Rechtsmittel des nicht sorgeberechtigten Elternteils bei Einbenennung des Kindes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.09.2002 - 9 UF 108/02
    Das als "Rechtsbeschwerde" eingelegte Rechtsmittel war als das statthafte, nämlich eine befristete Beschwerde gemäß § 621 e ZPO (allgemein dazu BGH FamRZ 1999, 1648; Brandenburgisches OLG JAmt 2001, 98), auszulegen.
  • OLG Dresden, 05.05.1999 - 22 UF 171/99

    Statthaftes Rechtsmittel gegen eine die Zustimmung zur Einbenennung erteilende

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.09.2002 - 9 UF 108/02
    Die mangelnden Umgangskontakte allein können daher die für die Ersetzung im Sinne von § 1618 S. 4 BGB erforderlichen Voraussetzungen nicht begründen (so auch BGH FER 2002, 154, 155; Gaatz, Probleme der Einbenennung nach § 1618 BGB, FPR 2002, 125, 132; a. A. OLG Dresden FamRZ 1999, 1378 - Vorlagebeschluss zu der zuvor zitierten Entscheidung des BGH).
  • OLG Köln, 18.09.2001 - 25 UF 126/01

    Einbenennung - mit Namensänderung einhergehende Schwächung oder völlige

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.09.2002 - 9 UF 108/02
    Aus diesen Gründen ist die erforderliche Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils nur dann zu ersetzen, wenn konkrete Umstände vorliegen, die das Kindeswohl gefährden und die Einbenennung daher als unerlässlich erscheinen lassen, um Schäden von dem Kind abzuwenden (BGH PER 2002, 267; Brandenburgisches OLG JAmt 2002, 81, 82 m. w. N.), wenn also anderenfalls schwerwiegende Nachteile für das Kind zu befürchten wären oder die Einbenennung zumindest einen so erheblichen Vorteil für das Kind darstellen würde, dass ein sich verständig um sein Kind sorgender Elternteil auf der Erhaltung des Namensbandes nicht bestehen würde (BGH FER 2002, 154, 155 m. w. N.; OLG Köln, FPR 2002, 156).
  • VG Köln, 29.01.2009 - 13 K 893/08

    Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Änderung des Nachnamens nach § 3 Abs. 1

    Vgl. auch Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 5. September 2002 - 9 UF 108/02 -.
  • VG Köln, 08.08.2011 - 13 K 1544/11

    Rechtliche Ausgestaltung des eine Namensänderung rechtfertigenden "wichtigen

    Vgl. auch Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 5. September 2002 - 9 UF 108/02 -, juris.
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